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Am unteren Grundriss des großen Parkplatzes, der zwischen der Berliner Straße und „Obere Scheidquelle" eine Freifläche schlägt, befindet sich ein Gasthaus, dessen baulicher Kern in der Mitte des 18. Jhs. anzusiedeln ist. Die Fachwerkkonfiguration besteht aus einer regelmäßigen Fügung von Mannfiguren mit Hals- und Brustriegeln an den Eckständern der Traufseite; Giebelseite mit einfach verriegelten 3/4-Streben. Trotz massiver Eingriffe ist das Haus aufgrund seiner städtebaulichen Situation Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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