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Traufständig orientiertes Fachwerkwohnhaus aus der zweiten Hälfte des 18. Jhs. ohne ausgebildete Fachwerkfiguren in beiden Geschossen über ausgeprägter Sockelzone mit Kellereingang. Das aufgesetzte Zwerchhaus fällt durch sein Fachwerkgerüst aus starken Hölzern sowie durch die Ladeluke besonders auf. Erhalten ist eine Haustür aus dem ersten Drittel des 19. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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