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Großformatiges Fachwerkwohnhaus mit Zwerchhaus aus der Mitte des 19. Jhs. in zeittypisch konstruktivem Fachwerkgefüge ohne ausgeprägten Geschossüberstand. Die hohe Sockelzone wird durch eine zweiläufige Sandsteintreppe erschlossen. Die erhaltene Haustür stammt aus der Bauzeit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |