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Abseits der historischen Ortslage erhebt sich ein gründerzeitliches Mehrfamilienwohnhaus in typischer Formensprache der Jahrhundertwende. Das Gebäude steigt über zwei Geschossen auf, es folgt ein Kniestock und abschließend ein Satteldach. Das Aufrisssystem der Fassade zeigt ein regelmäßig angeordnetes Gefüge. Die Fenster werden von Segmentbögen geschlossen. Backsteinblenden an Fenstern, Ecken und Gesimsen beleben den Baukörper.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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