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Markante Zweifamilienhäuser aus dem Beginn des 20. Jhs. in zwei Geschossen aus massivem Mauerwerk, abschließenden Satteldächern mit Spitzgiebeln. Das Untergeschoss ist mit den kleinen Wandöffnungen als Keller deutbar, in das Obergeschoss führt an der Giebelseite eine hohe Treppe. Dort öffnen hohe Rechteckfenster mit Natursteinblenden das Mauerwerk. Hinter den Häusern befinden sich kleine Ställe aus der Bauzeit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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