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Am Anfang des Weges ragt ein zweigeschossiges Backsteinwohnhaus über hoher Sockelzone und abschließendem Kniestock als kubischer Baukörper heraus. Die hohen Segmentbogenfenster sind mit einem deutlichen Überfangbogen versehen. Hinter dem Haus befindet sich ein Stall aus der Bauzeit, die um 1900 anzusiedeln ist. Auf Grund seiner Lage und dem ungestörten Erscheinungsbild ist das Haus aus städtebaulichen Aspekten Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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