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Am Beginn des Straßenzuges setzt ein zweigeschossiges Backsteingebäude mit Drempel und Zwerchhaus aus der Zeit der Jahrhundertwende einen deutlichen städtebaulichen Akzent. Die Geschosse werden am Außenbau durch einen Fries vergegenwärtigt. In die Segmentbögen der hohen Fenster sind Formsteine eingebettet. Unter den Fenstern befinden sich rechteckige Felder, die heute keinen Schmuck mehr tragen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |