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Doppelwohnhaus aus dem frühen 20.Jh., eingeschossig über hoher Kellerzone erschlossen mit ausgebautem Mansarddachgeschoss. An der Traufseite des Hauses groß eingestellte Zwerchhäuser, die ebenfalls von einem Mansarddach geschlossen werden. Dort eingelegte Fachwerkblenden mit Andreaskreuzen. Die Gebäudegruppe ist aus architekturgeschichtlichen Aspekten schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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