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Städtebaulich markant über einer Ecksituation angesiedeltes Wohn- und Geschäftshaus. Im Untergeschoss befindet sich ein moderner Ladeneinbau, im Obergeschoss statische Fachwerkkonstruktion aus der Mitte des 18. Jhs. mit leicht gebogenen 3/4-Streben, die an den Eck- und Bundständern einfach verriegelt sind. Im Zwerchhaus dagegen zweifach verriegelte, von 3/4-Streben versteifte Eckständer. Charakteristisch ist der ausgeprägte Geschossüberstand.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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