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Noch vom Bereich des Marktes einsehbares gründerzeitliches Wohnhaus in traufständiger Orientierung. Über einem Souterrain erwächst ein zweigeschossiges Gebäude mit Kniestock und eingestelltem Zwerchhaus. Die Fachwerkkonstruktion folgt einem regelmäßigen Muster aus zweifach verriegelten Andreaskreuzen zwischen den Fenstern; darunter im Brüstungsbereich einfache Andreaskreuze. Angeschlossen ist ein kleines Wirtschaftsgebäude.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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