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Nach dem Organisationsedikt des Jahres 1821 wird die Stadt Sitz des Justizamtes Großalmerode/Witzenhausen. Von 1867 bis 1943 ist Großalmerode Standort eines Amtsgerichtes. Dessen Gebäude wurde als typisch wilhelminischer Verwaltungsbau errichtet. Wenig abgesetzt von der Straße erhebt sich ein großdimensionierter Baukörper über hakenförmigem Grundriss. Auf das Souterrain folgen zwei Vollgeschosse mit abschließenden Walm- bzw. Zeltdächern. In der linksseitigen Fassadenzone schlichte Achsenbildung, rechtsseitig setzt ein in die Dachfläche eingeschnittenes Giebelfeld einen besonderen Akzent. Hier befanden sich die Sitzungssäle, wie die zu Gruppen zusammengefassten Fenster am Außenbau andeuten. Beide Fassadenteile werden von einem Erscheinungsbalkon verklammert, der über einem reich durchgebildeten Portal aufsitzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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