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Zweigeschossige Fabrikanlage in Backsteinmauerwerk mit einem abschließenden Satteldach, eingestelltem Giebel über Kniestock. Der Fassadenaufriss gliedert sich in insgesamt neun Achsen, die von hohen Segmentbogenfenstern geöffnet werden. Ein dreiachsiger Mittelrisalit tritt wenig aus der Mauerflucht hervor. Als ein Fabrikbau des frühen 20. Jhs. ist die Anlage als schützenswertes Kulturdenkmal anzusprechen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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