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In der stadtauswärts verlaufenden Bebauung des Straßenzuges setzt ein villenähnliches Wohnhaus einen wichtigen städtebaulichen Akzent. Das um 1920 erbaute Haus kennzeichnet eine zerklüftete Fassadenstruktur mit Balkon, Wintergärten, mit großen, zu Gruppen vereinigten Fensteröffnungen sowie einer wechselnd ausgerichteten Dachlandschaft. Die Fenster des Hauses werden von auffälligen Natursteinblenden besonders hervorgehoben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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