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Traufständig orientiertes Fachwerkwohnhaus am Beginn des Straßenzuges mit einem Gerüstraster aus der Mitte des 18. Jhs. über einer deutlich ausgebildeten Sockelzone. Im Obergeschoss dünne, zweifach verriegelte 3/4-Streben, ebenso im Zwerchhaus. Im Untergeschoss einfache Stockwerkstreben. Als einem der wenigen Fachwerkhäuser außerhalb der Kernstadt kommt dem Gebäude der Status eines Kulturdenkmals zugute.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |