Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Am Beginn des Straßenzuges befindet sich eine breit gelagerte Gruppe von Wohngebäuden; das linksseitige Haus mit Mansarddach und den 3/4-Streben mit Brust- und Sturzriegeln in beiden Geschossen und im Zwerchhaus aus dem frühen 19. Jh. Der rechts gelagerte Hauptteil der Gebäudegruppe mit zweifach verriegelten Stockwerkstreben in den Eckgefachen stammt aus dem Jahr 1873. Die Haustür stammt aus der Bauzeit. Das Wohnhaus für Arbeiter der benachbarten Fabrik ist aus sozialgeschichtlichen und städtebaulichen Aspekten schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |