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Traufständig erschlossenes Fachwerkgebäude mit breit eingelegtem Zwerchhaus aus dem zweiten Drittel des 18. Jhs. Das Fachwerkgefüge besteht aus einfach verriegelten 3/4-Streben an den Eck- und Bundständern in beiden Geschossen. Die verwendeten Hölzer sind kräftig ausgebildet. Der Geschossüberstand ist deutlich markiert. Erhalten sind zwei Haustüren aus dem ersten Drittel des 19. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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