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Verwaltungsgebäude der Zeche Hirschberg aus dem Jahr 1921. Traufständig orientiertes Haus mit bossiertem Untergeschoss, Obergeschoss verputzt. Die Mittelachse der Fassade wird durch ein Zwerchhaus akzentuiert, als oberer Abschluss dient ein abgewalmtes Mansarddach. Als ein markanter Vertreter eines Verwaltungsgebäudes der 20er Jahre kommt dem Haus der Status eines Kulturdenkmals zugute.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |