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Ehemalige Mühle an der Gelster mit einem zweigeschossigen Fachwerkwohnhaus aus der Mitte des 18. Jhs. ohne ausgebildete Gerüstfiguren und einem deutlich ausgeprägtem Geschossüberstand. Den Eckständern sind als repräsentative Schmuckformen Rundstäbe mit abschließenden Voluten eingelegt. Besonders interessant ist der kräftig artikulierte Aufschiebling des Daches. Angeschlossen ist ein historisches Wirtschaftsgebäude. Schützenswert sind darüber hinaus Teile der Uferbefestigung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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