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Im Jahr 1730 wurde - wie die erhaltene Inschrift des Türsturzes aussagt - das Fachwerkwohnhaus am Beginn des Weges erbaut. Die Fachwerkkonstruktion des Gebäudes besteht aus starken 3/4- Streben, die einfach verriegelt sind. Die Unterkante der Schwelle sowie die Füllhölzer werden von breiten gepfeilten Bändern hervorgehoben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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