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Hoch aufragendes, dreigeschossig erschlossenes Fachwerkgebäude inmitten kleinformatiger Bebauung mit einem historischen Kernbestand, der aus dem 17. Jh. stammt. Dahin verweisen die deutlich gebogenen 3/4-Streben aus starken Hölzern, die einfach verriegelt sind. Die Unterkante der Schwelle wird von dicken Taustäben hervorgehoben, die Eckständer weisen eine Art Schuppenfries auf. Das Gebäude wird trotz massiver baulicher Eingriffe als Kulturdenkmal angesprochen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |