Weststraße o. Nr. Schmelztiegelwerke Gundlach - Schmelztiegel als Blumenkübel -
Weststraße o. Nr. Schmelztiegelwerke Gundlach
Weststraße o. Nr. Schmelztiegelwerke Gundlach
Weststraße o. Nr. Schmelztiegelwerke Gundlach
Weststraße o. Nr. Schmelztiegelwerke Gundlach Verwaltungsgebäude
Weststraße o. Nr. Schmelztiegelwerke Gundlach
Weststraße o. Nr. Schmelztiegelwerke Gundlach
Weststraße o. Nr. Schmelztiegelwerke Gundlach Anfang 19. Jh.
Weststraße o. Nr. Schmelztiegelwerke Gundlach
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Werra-Meißner-Kreis
Großalmerode
  • Kasseler Straße 113
  • Gelster
Schmelztiegelwerke Gundlach
Flur: 33
Flurstück: 110/2, 24/1, 38/1

Auf dem Gelände der Schmelztiegelwerke Gundlach befinden sich mehrere historische Fabrikgebäude, die zu einer schützenswerten Sachgesamtheit zusammengefaßt wurden. Es handelt sich um die alte Fabrik, das Brennhaus sowie ein Verwaltungsgebäude, die im Jahr 1894 erbaut wurden. Die Fabrik, in der heute die Materialien für die Verarbeitung vorbereitet werden, ist ein hoher, kastenförmiger Baukörper, der von einem Satteldach mit Großalmeröder Ziegeln abgeschlossen wird. Die Wände des Gebäudes bestehen aus grob bearbeitetem Sandsteinmauerwerk, in das zu Gruppen zusammengefasste Fenster eingeschnitten sind. Die Gewände bestehen aus Backsteinmauerwerk. Entlang des Giebels verläuft ein Zinnenfries.

Neben der Fabrik befindet sich das Brennhaus, in dem die Schmelztiegel in Spezialöfen bei ca. 1400 °C über einen Zeitraum von vier Tagen gebrannt werden. Das Brennhaus ist eine schlichte Halle aus Backsteinmauerwerk.

Das benachbarte Verwaltungsgebäude ist ein typisch gründerzeitlicher Bau in Backsteinmauerwerk.

Die Gebäude sind als eine der ältesten Produktionsstätten für Schmelztiegel in Großalmerode aus technischen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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