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Städtebaulich wichtiges Gebäude in zwei Geschossen, Zwerchhaus und siebenachsigem Fassadenaufriss am Aufstieg des Großen Kirchraines. Das Haus wurde, wie die einfach strukturierte Fachwerkkonstruktion zeigt, in der ersten Hälfte des 19. Jhs. erbaut. Die Tür stammt aus der Bauzeit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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