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Über einem hohen Sockelbereich erhebt sich ein traufständig orientiertes Fachwerkgebäude in zwei Geschossen mit einem auf repräsentative Elemente verzichtenden Fachwerkgerüst. Dieses setzt sich im Obergeschoss aus gegenläufigen Fußstreben im Brüstungsbereich zusammen, im Untergeschoss einfach verriegelte Stockwerkstreben. In der ersten Hälfte des 18. Jhs. erbaut. Trotz erheblicher baulicher Veränderungen ist das Haus Kulturdenkmal, da es einen städtebaulichen Akzent setzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |