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Langgestreckter, aus drei Teilabschnitten bestehender Gebäudekomplex, dessen östlicher Teil in seiner Lage gegenüber dem Rathaus von besonderer städtebaulicher Wirkung ist. Aufgrund von den drochronologischen Untersuchungen ist davon auszugehen, dass das Gebäude möglicherweise als großer Umbau eines Vorgängerbaus als Teil eines herrschaftlichen Hofes zu Beginn des 18. Jahrhunderts entstanden ist. Es wurde in seinem vorderen Teil zum Wohnen, wahrscheinlich vom Verwalter, genutzt, ansonsten diente es wirtschaftlichen Zwecken. Wohl um 1830 wurde auch der westliche Teil zu Wohnzwecken ausgebaut. 1865 erwarb der Kaufmann Jacob Graf die Hofanlage, die er fünfzig Jahre in seinem Besitz hielt. Er errichtete u. a. ein neues Wohnhaus auf dem Grundstück, das alte Wohn-Wirtschaftsgebäude ließ er vor allem im östlichen Teil gravierend erneuern. In dieser Zeit entstand im nördlichen Gartengelände ein zusätzlicher gewölbter Weinkeller. Das Gebäude ist ein zweigeschossiger massiver Putzbau mit Walmdach. Unter dem Gebäude befindet sich ein über eine breite Sandsteintreppe erschlossener Gewölbekeller, der wohl zur Weinlagerung genutzt wurde. Das im Straßenbild wirksame östliche Gebäudedrittel weist große, hochrechteckige Fensteröffnungen auf, in denen sich noch die historischen Fenster des späten 19. Jahrhunderts befinden. An zwei Nordfenstern haben sich noch die Lambrequins erhalten. Das Dach weist kleine Gaupen mit pyramidalem Abschluss auf. Im Inneren ist die hölzerne Treppe eine Besonderheit, die ein kunstvolles gusseisernes Geländer mit hölzernem Handlauf aufweist. Außerdem haben sich im Ober- und Dachgeschoss alte Dielenböden und historische Türen erhalten. Der mittlere Teil ist weitgehend schmucklos, von besonderem Interesse ist der 1897 an der Südseite geschaffene neue Zugang zum Gewölbekeller. Im Scheitelstein des Bogens die Jahreszahl 1897 und im sechsstrahligen Stern darunter der Buchstabe G für den Bauherrn Jacob Graf. Das westliche Drittel wird durch eine historische Tür mit Oberlicht erschlossen, im Inneren eine zweiläufige Holztreppe wohl aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Die Balken der Zwischenwände lassen sich in die Zeit um 1712 und um 1830 datieren.
Das im historischen Ortskern von Geisenheim (Gesamtanlage gem. § 2.2.1) gelegene Gebäude ist aufgrund seiner städtebaulichen und historischen Bedeutung, aber auch wegen seines im Detail künstlerischen Wertes (Treppe des östlichen Teils) Kulturdenkmal gem. § 2.1 Hess. Denkmalschutzgesetz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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