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Anwesen bestehend aus Wohnhaus, Nebengebäude und im Grundriss unregelmäßig geschnittenem Garten mit Sandsteineinfriedung und Baumbestand. Das traufständige, zweigeschossige Wohnhaus massiv in unverputztem, unregelmäßigem Buntsandsteinmauerwerk errichtet, mit einfachem Satteldach. Neben den rahmenden Lisenen unter der Traufe Zahnschnittband. Die regelmäßig gesetzten Fenster mit glatten Sandsteinrahmungen. Das Nebengebäude niedriger, ebenfalls mit Satteldach.
In dem wohl Ende des 19. Jhs. errichteten Wohnhaus eröffnete der Arzt Dr. Friedrich Heinrich Heußel sen. im Jahre 1898 seine Praxis, die sich zuvor in der Jahnstraße 19 befunden hatte. Das rückwärtige Nebengebäude diente zunächst als Stellplatz für Pferd und Kutsche, später als Garage für das erste Automobil des Ortes.
Das reizvolle Ensemble ist erhaltenswert aus ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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