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Das zweigeschossige, traufständig zur Bahnhofstraße errichtete, verschindelte Wohnhaus auf hohem Kellersockel fällt durch seine große vorgelegte zweiläufige Außentreppe zum zentralen Eingang auf. Der südlich angeordnete Zugang zum Gewölbekeller ist mit einem Rundbogen und zweiflügeliger Metalltür ausgestattet. Die Fassade ist symmetrisch aufgebaut mit beidseitigen zweibahnigen Fenstern. Das Satteldach ist an beiden Giebelseiten mit Halbwalmen gebrochen. Das Gebäude, das aus dem ersten Viertel des 19. Jahrhunderts stammt und damit in die Frühzeit der Bebauung an der Straße nach Reinheim gehört, diente als Posthalter-Station. Seine Eintragung in das Denkmalverzeichnis erfolgt aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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