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Unversehrt erhaltener Friedhof südlich des alten Ortskerns von Nauheim, an der nach Ockstadt führenden Homburger Straße; er ersetzte 1865/66 die ältere jüdische Begräbnisstätte am „Lichtenberg" südwestlich unterhalb des Johannisbergs. Von den etwa 50 Grabstätten stammen viele von jüdischen Kurgästen aus östlichen Ländern (Polen, Rußland, Rumänien). Bis 1902 wurde hier bestattet. Zu diesem Zeitpunkt wurde ebenfalls an der Homburger Straße, aber weiter südlich, zusammen mit einem neuen christlichen auch ein neuer jüdischen Friedhof angelegt. Das komplett umfriedete Areal Kulturdenkmal aus religionsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |