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Im hinteren Bereich der Parzelle befindliches Wohnhaus in zwei Geschossen über hohem Massivsockel und einer konstruktiven Fachwerkkonfiguration, deren Gefüge aus 3/4-Streben mit doppelter Verriegelung um 1830 zu datieren ist. Unter dem Wohnhaus befindet sich ein geräumiger Lagerkeller. Links angeschlossen ist ein den Straßenraum prägendes Wirtschaftsgebäude.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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