Bahnhofstraße 41
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Darmstadt-Dieburg, Landkreis
Groß-Bieberau
  • Bahnhofstraße 41
Bahnhof
Flur: 1
Flurstück: 769/13

Seit 1887 war Groß-Bieberau Sitz der Streckenmeisterei und Haltepunkt der sog. "Gersprenztalbahn", die die Gemeinde Reichelsheim als bedeutenden Handelsort (Viehhandel) in der Region mit der Stadt Reinheim und dem hier anknüpfenden Streckennetz der Hessischen Ludwigsbahn verband.

Der mittels Förderung des landesweit tätigen Eisenbahnunternehmers Herman Bachstein im September 1887 eröffnete Streckenabschnitt, der ab 1895 durch die "Süddeutsche Eisenbahngesellschaft" betrieben wurde, diente sowohl dem Personen- als auch dem Güterverkehr. Seine Schienenstränge verliefen auf den Land- und Dorfstraßen, bis sie Mitte der 1930er Jahre ein separates Gleisbett erhielten. Nach Stillegung der Gersprenztalbahn 1963/64 wurde die Strecke teilweise rückgebaute, einige zugehörigen Bestandsbauten verkauft und privatisiert. Hierzu zählt auch der Bahnhof in Groß-Bieberau (1997 Umnutzung zum Gastronomiebetrieb). Nicht mehr erhalten ist das zugehörige Wohnhaus des Bahnhofsvorstehers (Abriss 1986). Vom ursprünglichen Streckengleis Richtung Reichelsheim sind noch etwa 300 Meter Gleis verblieben, die weiterhin als Abstellgleis für Schotterwagen dienen.

Gebäude

Eingeschossiger Sandsteinbau mit flachem Satteldach und traufseitigen Anbauten in Fachwerk mit Backsteinfüllungen; der südliche Güterschuppen mit Rampe. Ein zentrales Segementbogenfenster und die bereits bauzeitlich aufgemalte Beschriftung "Gross-Bieberau" zieren die dem Gleisbett zugewandte Giebelseite des zentralen Baukörpers. Aufgemauertes Zierband unterhalb der Traufen und des Ortgangs.

Der vermutlich um 1890 errichtete schlichte, kleine Bahnhof zeigt sich als zeittypisch gestalteter  untergeordneter Haltepunkt entlang der Bahnstrecke.

Er ist aus geschichtlichen Gründen gemäß § 2 Abs. 1 HDSchG in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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