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Großvolumiges, giebelständiges Wohnhaus, als eingeschossiger Putzbau errichtet über hohem Kellergeschoss, mit steilem, biberschwanzgedecktem Mansardwalmdach. Dadurch als zweigeschossiger Bau wirkend. Die Giebelfront regelmäßig vierachsig gegliedert, die mit Sandstein gerahmten Fenster mit hölzernen Klappläden. Ortgang geometrisch strukturiert. Der Eingang hofseitig, im Mansarddach darüber abgewalmtes Zwerchhaus. Markant der polygonal gebrochene große Fachwerkerker an der Hauskante beim Hoftor, der in den Brüstungsfeldern dekorative Feuerböcke zeigt und von einer geschweiften Haube geschlossen wird.
Der vermutlich in den Jahren um 1910 entstandene Bau ist Kulturdenkmal aus baugeschichtlichen und baukünstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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