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Einhaus mit regelmäßig gefügtem Fachwerkverband aus dem Beginn des 19. Jhs. über straßenraumprägender Ecksituation zur Rundgasse. An den Eckständern 3/4-Streben mit zweifachem Riegel, an den Bundständern konvergierende Fußstreben und angedeutetes Leitermotiv im Brüstungsbereich. Auf Grund seiner ortsbildprägenden Dominanz hat das Haus den Status eines Kulturdenkmals.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |