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Teil der Gesamtanlage:
Bodenrod
Zweigeschossiges Fachwerkwohngebäude einer vierseitigen Hofanlage, die wie im Fall von Hintergasse 7 eine kleine Gesamtanlage bildet; das verputzte Fachwerk des Wohnhauses stammt aus dem 18. Jh., das Dach wurde im 19. Jh. erneuert unter Ergänzung eines Kniestockes. Das Gebäude in Nachbarschaft des alten Schulhauses (vgl. Gartenstraße 2) ist ein wichtiger Bestandteil des historischen Ortskerns von Bodenrod und daher aus geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |