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Südlich des Ortskerns gelegen; vermutlich Ende der 1. Hälfte des 19. Jhs. errichtet. Eingeschossiges, traufständiges Gebäude, das vollständig mit Holzschindeln verkleidet ist. Die Straßenseite mit fünf regelmäßig gereihten Fenstern gewinnt Markanz durch ein breites Zwerchhaus, das jeweils von einer kleinen Gaube flankiert wird. Kulturdenkmal aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |