Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Deutlich von der Straße abgesetzt befindet sich ein 1810 datiertes Wohnhaus über mächtigem Sandsteinsockel, dessen repräsentatives Fachwerkgefüge von geradlinig geschnittenen Mannfiguren mit Hals- und Brustriegeln sowie zusätzlich eingestellten Fußwinkelhölzern in beiden Geschossen geprägt wird. Im Obergeschoss angedeutetes Leitermotiv unterhalb der Fenster. Jenseits des Hauses erhebt sich eine Scheune mit erhaltener Ladevorrichtung, deren Gefache von sporadisch erhaltenem Kratzputz geziert werden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |