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Das asymmetrische Fachwerkgefüge des Einhauses weist ebenso wie die Schmuckformen im Bereich des Geschossüberstandes - Unterkante der Schwelle mit Klötzchenfries, Füllhölzern mit dicken Taubändern - in eine Bauzeit, die in der ersten Hälfte des 17. Jhs. anzusiedeln ist. Links wird das Grundstück von einer bemerkenswerten Sandsteineinfriedigung begrenzt. Als eines der ältesten Gebäude Hilgershausens ist das Anwesen aus ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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