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Durch die überbauten Hofzufahrten zur Straße vollkommen abgeschlossene Hofanlage; ihr Kernbau ist ein zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohnhaus, dessen sichtbarer Geschoßversatz auf der nördlichen Traufseite eine Entstehungszeit noch im 17. Jahrhundert vermuten läßt. Das Wohnhaus gehörte zu einer ursprünglich U-förmigen und zur Straße offenen Hofanlage, die im 19. Jahrhundert entlang der Hauptstraße zu ihrer heutigen Form erweitert wurde. Ein Zugang zu den Bauten des 19. Jahrhunderts auf der Hofseite ist 1887 datiert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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