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Teil der Gesamtanlage:
Griedel
Über einem in das ansteigende Gelände einschneidenden Sockelgeschoß erhebt sich ein eingeschossiger, massiver Baukörper mit flachgeneigtem Satteldach. Auf der Giebelseite Richtung Straße kragt ein Laubengeschoß in Holz vor. Die Rundbogenöffnungen des Kernbaus, die in der Laube korrespondierend fortgeführt werden, lassen eine Entstehungszeit in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts vermuten. Möglicherweise gibt es eine Beziehung des Gartenhauses zu dem Hofgut auf der gegenüberliegenden Seite der Bahnhofstraße (Nr. 31, vgl. dort). Das kleine Gebäude selbst als Beispiel eines seltenen Bautyps denkmalwert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |