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Teil der Gesamtanlage:
Griedel
Am nördlichen Ortsrand gelegenes Hofgut, Herrenhaus aus dem 1. Viertel des 19. Jahrhunderts; 1830 Gründung einer Zuckerfabrik auf dem Gelände des Hofgutes, von der der erhaltene Schornstein ein markantes Zeugnis gibt. Herrenhaus sowie die Fabrikgebäude entlang des Münzenberger Weges einschließlich des bereits angesprochenen Schornsteins werden als Kulturdenkmal unter Denkmalschutz gestellt. Der Hof mit einem westlich des Herrenhauses gelegenen kleinen Garten ist Bestandteil der Griedeler Gesamtanlage.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |