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Teil der Gesamtanlage:
Griedel
Hinter dem giebelständigen Fachwerkgebäude Hauptstraße 25 aus dem 19. Jahrhundert - hier befand sich 1883 bis 1958 die Griedeler Post - zeigt sich die südliche Giebelseite eines für dörfliche Verhältnisse ungewöhnlich breiten, zweigeschossigen Fachwerkgebäudes. Der angesprochen Gebäudeabschnitt ist Teil des Anwesens Hauptstraße 25. Über dem zumindest teilweise in Massivbauweise errichteten Erdgeschoß (vermutlich Werkstatteinbau) folgt ein Obergeschoß in sichtbarem Fachwerk, daß wahrscheinlich noch aus dem 16. Jahrhundert stammt. Das Dach ist über der Kehlbalkenlage abgewalmt.
Die nördliche Gebäudehälfte gehört zum Hof Hauptstraße 21. Sie ist verputzt. Deutlich profilierte Geschoßversätze zeichnen sich ab. Das sehr hohe, steile Satteldach läßt an einen spätmittelalterlichen Ursprung dieses Gebäudeteils denken. Beide Gebäudehälften sind aufgrund ihres offenkundig sehr hohen Baualters Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |