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Teil der Gesamtanlage:
Griedel
Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude, das zu einer dreiseitig umbauten und durch ein überdachtes Hoftor abgeschlossenen Hofanlage gehört; auf der zur Straße gelegenen Giebelseite befindet sich in der Schwelle des Obergeschosses folgende Inschrift: WER WILL BAWEN AN GASSEN UND STRASSEN DER MUß SICH EIN.....DAS GESCHWÄZ NICHT ANGEHEN LASSEN:......BAUHERR :MEISTER HENRICH DANMANN: AUFGERICHT DEN 6TEN MARTIUS: IHM JAHR 1666. Im Obergeschoß und Dach dieser Giebelseite ist das Fachwerkgefüge der genannten Entstehungszeit erhalten. Es zeichnet sich durch Schnitzereien an Pfosten, Schwelle und Dachbalken sowie durch Zierstreben in Brüstungsgefachen des Giebeldreiecks aus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |