Bestandszeichnungen M. 1:400 aus HESSEN, Bauernhofaufmaße, Münster 1982
Hauptstraße 22
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Wetteraukreis
Butzbach
Hoch-Weisel
  • Lindenbergstraße 22
Flur: 1
Flurstück: 213/3

Teil der Gesamtanlage:
Hoch-Weisel

Ungewöhnlich stattliche bäuerliche Hofanlage, die auf vier Seiten umbaut ist; es handelt sich um jenen Hof, der bereits im 1895 erschienenen und von Rudolf Adamy bearbeiteten Inventar des Landkreises Friedberg ausführlich gewürdigt wird und dessen giebelständiges Fachwerkwohnhaus nach einer Inschrift im Haustürsturz noch aus dem Jahr 1571 stammen soll.

Beschreibung von Rudolf Adamy:

"In Hoch-Weisel hat sich ein altes Holzhaus aus dem Jahre 1571 in den wesentlichsten Stücken bis heute wohl erhalten. Es kann als Repräsentant des ältesten Typus der Bauernhäuser dieser Gegend gelten, der bis zur Stunde massgebend geblieben ist. Das Hofthor ist bei diesen Wirthschaftsanlagen neben dem Wohngebäude angelegt, so dass letzteres den Hof seitlich begrenzt. Diese hölzernen Hofthore sind Zimmermannsarbeiten; sie haben ein breites Thor zur Einfahrt und daneben ein kleines für Fussgänger; über letzterem befindet sich bis zur gleichen Höhe mit dem Fahrthore eine gemusterte Füllung aus Balken- und Bohlenstücken, so dass ein schmales Dach das Ganze in gleicher Höhe abdecken kann. Die Ständer und Balken sind auf den Vorderflächen von der Zimmermannsaxt in den Rändern mehr oder weniger reich verziert; auch finden sich hie und da noch Farbenspuren vor. Diese Verzierungen verrathen das Alter dieser Thore; die schönsten sind die ältesten, und es lässt sich an ihnen der sinkende Geschmack der Volkskunst bis zur Stunde verfolgen. Die aus der Gegenwart stammenden Thore - zeigen keine Verzierungen mehr! Bei dem Hochweiseler Hause hat dieser Thorweg einem Umbau weichen müssen, im Uebrigen ist die typische Anlage vollständig bewahrt worden: In den Hof eintretend, hat man an der einen Seite das Wohnhaus und an der andern die Wirthschaftsgebäude. Das Wohnhaus ist über eine Treppe vom Hofe aus zugänglich. Der Hauptraum öffnet sich mit 2 oder 4 Fenstern nach der Strasse zu und liegt einige Stufen höher als der Flur. Die Küche liegt dem Eingang gegenüber, wobei der Flur sich durch die ganze Breite des Hauses oder nur bis zur Hälfte derselben erstreckt; das erstere ist hier der Fall. Wie malerisch ein solcher Flur sich gestalten kann, beweist der Flur unseres Hauses und der ihm ähnliche bei der Besprechung von Pohlgöns im Bilde mitgetheilte.

Ein zweiter Typus der bäuerlichein Wirthschaftsanlage scheint jünger zu sein. Bei diesem steht das Wohnhaus mit der Langseite nach der Strasse zu und hat in der Mitte eine Thorfahrt. Die Wirtschaftsgebäude umschliessen hier gleichfalls den Hof.”


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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