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Teil der Gesamtanlage:
Hoch-Weisel
Das Backhaus steht auf dem angerartigen Rathaus-Vorplatz. Es ist in eine Stützmauer eingebunden, die den Platz von den tiefer gelegenen umgebenden Straßen abtrennt. Vom Backhaus ist der pyramidenförmige Kamin besonders bemerkenswert, der noch aus dem 18. Jh. stammen soll. Eine nachträgliche Ergänzung zum Backhaus ist die Waage vor der östlichen Giebelseite. Beide Gemeinschaftseinrichtungen sind als Zeugnis dörflicher Lebens- und Wirtschaftsweise erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |