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Teil der Gesamtanlage:
Hoch-Weisel
Von dem U-förmigen Hof ist ein Kulturdenkmal das überdachte hölzerne Tor. Es ist ein besonders schönes Beispiel für die in Hoch-Weisel überwiegend in der Mitte des 19. Jhs. errichteten Hofabgrenzungen. Hier im Sturz der Mann-Pforte die vierzeilige Bauinschrift: DIESES TOR HAT ERBAUEN LASSEN JOHANNES...... UND SEINE EHEFRAU..... ELISABETHA EINE GEBOHRENE DIEL IM JAHR CHRISTI DEN 28TEN JULI 1859 UNSERN AUSGANG SEGNE GOTT UNSERN EINGANG GLEICHERMASSEN/VERFERDIGT WORDEN DURCH DEN WERKMEISTER NIKOLAUS FELD IN HOCHWEISEL. Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |