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Den Abschluss der historischen Ortslage kennzeichnet ein Einhaus aus dem letzten Drittel des 19. Jhs. in konstruktivem Fachwerkverband, dessen von Backsteinmauerwerk ausgefachtes Gefüge von Stockwerkstreben versteift wird. Zugang in den Wohnbereich bietet eine zweiläufige Sandsteintreppe. Stallungen in massivem Mauerwerk mit einem abschließenden doppelt besetzten Deutschen Band. Abschließend folgt rechts eine Scheune mit hoher Toreinfahrt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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