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Am Ende eines nach Westen führenden Seitenstiches der Hintergasse befindet sich das Fachwerkwohngebäude Hintergasse 15. Es ist ein zweigeschossiger verputzter Bau, dessen Gefüge zumindest im Obergeschoß und im Dach vollkommen ungestört erhalten ist. Entstehungszeit ist vermutlich das 18. Jahrhundert. Durch die Randlage im historischen Kerngebiet von Kirch-Göns ist Hintergasse 15 siedlungsgeschichtlich von Bedeutung und deshalb Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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