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Das Pfarrhaus ist ein zweigeschossiger, verputzter Fachwerkbau von 1715; anläßlich einer Wiederherstellung im Jahre 1852 erfolgte ein umfangreicher Umbau. Auf diese Maßnahme geht wahrscheinlich das Äußere der Eingangsseite mit fünf regelmäßig angeordneten Fensterachsen zurück. Der zugehörige Pfarrhof ist nicht mehr in seiner historischen Form erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |