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Von einer im übrigen nicht ursprünglich erhaltenen Hofanlage ist das giebelständige Fachwerkwohngebäude mit sehr schönem Fenstererker im Obergeschoß Kulturdenkmal. Der Erker - wie das Gebäude insgesamt um 1700 entstanden - umfaßt vier Fensteröffnungen. Die Konsolen mit Ausnahme der beiden äußeren von geschnitzten Masken geziert, die Fensterpfosten mit pflanzlichen Motiven, das abschließende Gesims mit Wellenfries. Im Obergeschoß und im Giebeldreieck ist das zugehörige Fachwerk der Entstehungszeit sichtbar erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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