Butzbacher Straße 2, historische Tür zum Wohnhaus mit erneuerter Freitreppe
Butzbacher Straße 2
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Wetteraukreis
Butzbach
Pohl-Göns
  • Gönser Straße 2
Flur: 1
Flurstück: 354

Teil der Gesamtanlage:
Pohl-Göns

Dreiseitige Hofanlage von Anfang des 19. Jahrhunderts, die in ihrer einheitlichen Form erhalten ist; das zweigeschossige, giebelständige Wohnhaus mit Krüppel- und Fußwalm in sichtbarem Fachwerk, die Eckpfosten im Obergeschoß der zur Straße gerichteten Giebelseite mit geschnitzten Zierformen. Die Fenster auf dieser Giebelseite wie beim gegenüberliegenden Hof Butzbacher Straße 1 in beiden Geschossen zu vierteiligen Gruppen zusammengefaßt, Pfosten und Rahmen auch hier mit geschnitzten Schmuckmotiven. Die zweiflügelige und horizontal teilbare Haustür auf der Traufseite zum Hof inschriftlich datiert ANNO 1827. Vordach und Freitreppe wurden in zeitgenössischer Form ersetzt. Im Straßenraum besonders markant das große Hoftor mit schmückenden Herzen und Stern im Gefach über der Mannpforte. Das schmale Satteldach des Hoftores läuft als Fußwalm eines mit dem Wohnhaus firstparallelen Nebengebäudes - nach einem Umbau gegenwärtig als Garage genutzt - weiter. Neben der siedlungsgeschichtlichen Bedeutung als bäuerliche Hofform spielt das Anwesen in der Pohl-Gönser Ortsentwicklung eine besondere Rolle als erster Verkaufsladen des 1891 gegründeten Konsumvereins.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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