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Teil der Gesamtanlage:
Pohl-Göns
Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude der Zeit um 1700; es gehört zu einer L-förmigen Hofanlage. Über dem in Massivbauweise erneuerten Erdgeschoß ist das ursprüngliche Fachwerk erhalten. Das seitlich an das Wohnhaus angrenzende, überdachte Hoftor ist jünger. Es ist im Sturz der Mannpforte inschriftlich datiert mit Angabe der Bauherrenschaft. Die vollständige Inschrift lautet DIESES THOR HAT ERBAUT ANTON WILHELM BRÜCKELS WWE. 1822.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |