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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Fachwerkwohnhaus, unter Verputz liegend mit regelmäßiger Fensteranordnung ohne Geschoßübersprünge. Im Giebel von Hand aufgemalt die moderne Zahl 1688, die jedoch durchaus auf das Entstehungsdatum des Baus passen könnte. Kleine Fensteröffnungen, hohes Hallengeschoß im Erdgeschoß. Nach Freilegung guter früher Fachwerkbau zu erwarten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |